Kurzantwort: Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Rohre zuständig. Hat jedoch der Mieter die Verstopfung verursacht (z. B. durch Feuchttücher oder Essensreste), muss er die Kosten übernehmen.
Die Grundregel: Vermieter ist zuständig
Nach dem deutschen Mietrecht hat der Vermieter die Pflicht, die Mietsache in einem bewohnbaren Zustand zu erhalten. Dazu gehören funktionierende Abwasserleitungen. Verstopfungen, die durch normale Benutzung, altersbedingte Ablagerungen oder bauliche Mängel entstehen, fallen in seinen Verantwortungsbereich - und damit auch die Kosten der Beseitigung.
Wann zahlt der Mieter?
Das Verursacherprinzip greift, wenn der Mieter die Verstopfung selbst herbeigeführt hat. Typische Fälle, in denen der Mieter zahlen muss:
- Feuchttücher, Damenbinden, Wattepads oder Küchenabfälle wurden in der Toilette gespült
- Kochfett wurde regelmäßig in den Abfluss gegossen
- Haare oder Essensreste haben sich angesammelt, ohne dass der Mieter durch Reinigung entgegengewirkt hat
- Fremdkörper wurden absichtlich oder fahrlässig eingebracht
Kann der Vermieter die Verursachung beweisen, ist der Mieter regresspflichtig. Im Streitfall entscheidet oft ein Gutachten oder eine Rohrkamera-Inspektion.
Kleinreparaturklausel: Was sie regelt
Viele Mietverträge enthalten eine sogenannte Kleinreparaturklausel, nach der der Mieter kleine Reparaturen bis zu einem bestimmten Betrag (häufig 75 bis 150 Euro) selbst zahlen muss. Diese Klausel betrifft jedoch nur Teile, die der Mieter häufig und direkt berührt - also Wasserhähne, Lichtschalter oder Duschköpfe.
Abwasserleitungen innerhalb der Wände und die Grundleitung fallen nicht unter die Kleinreparaturklausel - diese sind immer Sache des Vermieters.
Was tun bei einer Verstopfung?
- Melden Sie die Verstopfung sofort schriftlich beim Vermieter oder der Hausverwaltung - per E-Mail mit Lesebestätigung oder Brief mit Einschreiben.
- Dokumentieren Sie mit Fotos, wenn Wasser zurückläuft oder Schäden entstehen.
- Notfalleinsatz: Droht ein Schaden (Rückstau, Überflutung), dürfen Sie sofort einen Fachbetrieb beauftragen und dem Vermieter die Kosten in Rechnung stellen - sofern Sie ihn zuvor vergeblich erreichbar machten.
Regelmäßige Wartung durch den Vermieter
In Mehrfamilienhäusern in Kassel sind Vermieter gut beraten, die Grundleitungen regelmäßig - etwa alle fünf bis zehn Jahre - reinigen und per Kamera inspizieren zu lassen. Das verhindert Verstopfungen und klärt im Schadensfall klar die Verantwortlichkeiten.
Fazit
Die Kostenfrage hängt entscheidend von der Ursache ab. Im Zweifel: schriftlich melden, Schäden dokumentieren und bei Unklarheiten einen Mieterrechtsverein oder Anwalt in Kassel konsultieren.