Eine Rohrverstopfung ist ärgerlich - erst recht, wenn man sich fragt, wer die Kosten trägt. Ob eine Versicherung zahlt, hängt von der Schadensursache, dem Versicherungstyp und den genauen Vertragsbedingungen ab. Hier erfahren Sie, worauf es ankommt.
Welche Versicherungen kommen grundsätzlich infrage?
- Hausratversicherung: Deckt Schäden an Ihrem Hausrat (Möbel, Elektrogeräte, Kleidung) durch Leitungswasser ab - aber nur, wenn das Wasser aus einer versorgenden Leitung ausgetreten ist
- Wohngebäudeversicherung: Deckt Schäden am Gebäude selbst ab, z. B. Schäden an Wänden, Böden oder der Bausubstanz durch austretendes Leitungswasser
- Haftpflichtversicherung: Relevant, wenn Sie als Mieter einen Schaden beim Vermieter oder Nachbarn verursacht haben
Wann zahlt die Versicherung bei Rohrverstopfung?
Eine einfache Verstopfung ohne Folgeschäden ist in der Regel kein Versicherungsfall. Die Kosten für die Rohrreinigung selbst trägt meist der Mieter oder Eigentümer. Anders sieht es aus, wenn:
- Durch die Verstopfung Wasser ausgetreten ist und Schäden an Einrichtung oder Gebäude entstanden sind
- Ein Rückstau aus der Kanalisation durch verstopfte Abflüsse ausgelöst wurde
- Eine defekte Rohrleitung (Riss, Bruch) zur Überschwemmung geführt hat
In diesen Fällen sind Leitungswasserschäden oft mitversichert - sofern das Ereignis plötzlich und unvorhergesehen eingetreten ist.
Was wird in der Regel nicht gedeckt?
- Kosten für die Rohrreinigung selbst (als vorbeugende Maßnahme)
- Schäden durch schleichende Feuchtigkeit oder langsam leckende Rohre
- Vorsätzlich herbeigeführte Verstopfungen
- Manche Verträge schließen Schäden durch Kanalrückstau explizit aus - hier lohnt ein Blick ins Kleingedruckte
Wichtige Schritte im Schadensfall in Kassel
- Schaden sofort dokumentieren (Fotos, schriftliche Beschreibung)
- Versicherung umgehend benachrichtigen - Fristen beachten
- Keine eigenmächtigen Reparaturen vor der Besichtigung durch den Versicherungsvertreter (außer zur Schadensminimierung)
- Rechnungen und Kostenbelege sorgfältig aufbewahren
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung die Rohrreinigung als solche?
Nein, in der Regel nicht. Die Rohrreinigung gilt als Instandhaltungsmaßnahme, nicht als versicherter Schaden. Versichert sind die Folgeschäden durch austretendes Wasser, nicht die Ursachenbeseitigung.
Macht es einen Unterschied, ob ich Mieter oder Eigentümer bin?
Ja. Als Mieter sind Sie für selbst verursachte Verstopfungen und die Kosten der Behebung zuständig. Der Vermieter haftet für Mängel an der Bausubstanz. Bei Unklarheiten sollte man frühzeitig das Gespräch suchen oder rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Wo kann ich meinen Versicherungsschutz für Leitungswasser in Kassel prüfen lassen?
Lesen Sie Ihre Versicherungsunterlagen oder wenden Sie sich an Ihren Versicherungsmakler. Die Verbraucherzentrale Hessen bietet ebenfalls Beratung zu Versicherungsfragen an.